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Antwortschreiben von Herrn Dipl.-Ing. Schirmer zum Offenen Brief der theaterbaustelle e.V.
Antwortschreiben zu:

Offener Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und den Leiter des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege zum Sommerkino Kleinzschocher



Sehr geehrte Damen und Herren.

vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben. Ich möchte dieses auch im Auftrag des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters wie folgt beantworten.
Sie sprechen sich darin

1. für die kulturelle Vielfalt und den Erhalt des Sommerkinos Kleinzschocher aus und

2. können Beschwerden über Lärmbelästigungen nicht nachvollziehen.

Zu 1. ist folgendes zu sagen:
Der Erhalt der kulturellen Vielfalt und Kulturförderung im weitesten, nicht nur im materiellen Sinne ist für die Stadt Leipzig ein wichtiges Thema. Das gilt selbstverständlich auch für das Sommerkino Kleinzschocher.
Diese Aufgabe wird im wesentlichen vom Dezernat Kultur und dort vom Kulturamt wahrgenommen. Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege wird davon nicht zentral, sondern eher am Rande berührt.

Für mein Amt gilt insbesondere, dass die Erteilung oder Versagung von Baugenehmigungen durch Gesetze sehr genau geregelt sind, und dass wir uns daran als Behörde zu halten haben. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
In der Presse wurde sehr viel, aber leider nicht umfassend über das Sommerkino berichtet. Letztendlich war den Artikeln u.a. zu entnehmen, dass das Kindertheater wegen Lärmbelästigung untersagt wurde. Diese Darstellung ist wie gesagt unvollständig und erweckt dadurch beim Leser einen falschen Eindruck.

Der Vollständigkeit halber muss folgendes ergänzt werden:
Wir haben bereits 2002 eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Teilfläche des Sommerbades für das Sommerkino Kleinzschocher erteilt. Diese Genehmigung umfasst Kinoveranstaltungen. Andere Veranstaltungen sind nicht eingeschlossen, da der Antragsteller lediglich Kinoveranstaltungen beantragt hatte.
Rechtssichere Genehmigungen sind im übrigen besonders auch für die Antragsteller, wie z.B. die Sommerkino Leipzig KG wichtig, weil nur auf dieser Grundlage die Aktivitäten verlässlich geplant werden können.

Zu 2.
Ich gebe Ihnen Recht. dass Beschwerden über Lärmbelästigungen oftmals sehr subjektiv geprägt sind. Das ist unsere allgemeine Erfahrung als Bauaufsichtsbehörde und betrifft nicht nur das Sommerkino Kleinzschocher.
Aus diesen Gründen sind wir gehalten, das Thema "Lärm" nicht subjektiv, sondern objektiv zu betrachten Dafür gibt es anerkannte Prüfverfahren.
Der erste Schritt dabei ist, dass ein Bauantrag mit genauen Angaben über die jeweilige Nutzung gestellt wird. Aus diesem muss nachvollziehbar sein, wie die Lärmentwicklung sein wird und ob wir die Nutzung ggf. unter Auflagen (z B. Häufigkeit der Veranstaltungen. Tageszeit) genehmigen können.
Da sich der Veranstalter des Sommerkinos nicht an die Sächsische Bauordnung gehalten und keinen entsprechenden Bauantrag für die weiteren Veranstaltungen gestellt hat. konnte mein Amt auch keine Genehmigung nach der Maßgabe der dafür vorgesehenen Gesetze und Regelungen erteilen.
Der Nachteil für den Veranstalter ist u.a., dass er dadurch keine Rechtssicherheit in Bezug auf "Beschwerden über Lärmbelästigungen" in Anspruch nehmen kann.
Mein Amt konnte vor diesem Hintergrund nicht anderes als eine Nutzungsuntersagung für die nicht beantragten und nicht genehmigten Veranstaltungen aussprechen. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig in dem Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz nicht anders gesehen. Es hat den Antrag der Sommerkino Leipzig KG abgelehnt.
Inzwischen hat die Sommerkino Leipzig KG einen Bauantrag zur Erweiterung der Nutzung gestellt. Das ist der richtige Weg, um eine Lösung für die Probleme finden zu können.

Für einige Veranstaltungen, wie z. B. Theaterveranstaltungen für Kinder, werden wir sicherlich unproblematisch Genehmigungen erteilen können, für andere wie oben angedeutet, nur unter bestimmten Bedingungen und Auflagen.
Selbstverständlich werden wir dabei die Zielrichtung der kulturellen Vielfalt so weit wie möglich berücksichtigen.

Vielleicht finden Sie, dass eine Behörde einerseits und Kultur andererseits einander wesensfremd sind. Das finde ich nicht. Das Recht, dem eine Behörde im Rechtsstaat verpflichtet ist, ist die Grundlage unserer pluralistischen Gesellschaft.
Pluralismus ist im übrigen nur ein anderes Wort für Vielfalt.
Das Recht ermöglicht dem Einzelnen, in Freiheit zu leben. Ohne mich ins Philosophische flüchten zu wollen, darf ich an den rechtsphilosophischen Grundsatz erinnern, dass Freiheit des Einzelnen ihre Beschränkung in der Freiheit der Vielen findet.

Das ist die Thematik, mit der wir hier in einer zugegebenermaßen profanen Ausprägung zu tun haben. Aber vielleicht konnte ich Ihnen damit verdeutlichen, dass wir alles andere als "Kulturbanausen" sind, wenn wir nach Recht und Gesetz verfahren.


Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Dipl.-Ing. Schirmer Amtsleiter

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