Der Brief des Vorstands an den Oberbürgermeister und den Leiter des Bauordnungsamtes. | Offener Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig,Herrn Burkhard Jung und den Leiter des Bauordnungsamtes Herrn Dipl.-Ing. Hans-Gerd Schirmer zum Verbot von Theatervorstellungen im Sommerkino Leipzig und im Freibad Kleinzschocher.
Sehr geehrter Herr Jung, sehr geehrter Herr Schirmer,
mit der Begründung der "Umnutzung" hat das Leipziger Bauordnungsamt die Durchführung jeglicher Veranstaltungen - mit Ausnahme der Filmvorführungen - bei Androhung von 3.000 Euro Strafe gegen die Betreiber des Sommerkinos am Freibad Kleinzschocher sowie die Sportbäder GmbH untersagt. Die theaterbaustelle e.V. möchte hiermit ihren Unmut gegen diese aus unsererSicht willkürliche Entscheidung kundtun und sich mit allen Mitarbeitern des Sommerkinos solidarisieren. Wir können nicht verstehen, inwieweit die Aufführung einer Theaterveranstaltung oder die Durchführung einer Szenischen Lesung eine "Umnutzung" eines Geländes darstellt und einer Genehmigung des Bauordnungsamtes bedarf. Unserer Ansicht nach stellt die Aufführung eines Theaterstückes durchaus keine "Umnutzung" eines für Filmaufführungen freigegebenen Geländes dar. Als aktiver Theaterverein müssen wir in diesem Fall leider feststellen, dassdie Stadt die freie Theaterszene nicht unterstützt. Menschen, die mit viel Engagement, Energie und Leidenschaft Leipzig kulturell beleben - teilweise ohne eine Förderung der Stadt in Anspruch nehmen zu können - werden unüberwindbare bürokratische Hürden in den Weg gestellt. Es scheint, als sollte sich die Stadt zu einer kleinbürgerlichen Idylle entwickeln, in der Kultur außer Bachfest, Schauspiel und Oper eher als Belästigung, denn als Bereicherung empfunden wird. Gerade in dem kulturell bisher wenig erschlossenen Gebieten Kleinzschocher und Schleußig, in denen viele junge Menschen wohnen, sollte ein Ort für kulturelle Veranstaltungen, wie das Sommerkino, als Bereicherungempfunden werden. Wir als theaterbaustelle sind von dem Theaterverbot ganz konkret betroffen. Nachdem durch das starke Hagelunwetter die Spielstätte unseres Sommertheaters »regieduell 06« im Garten des Volkshauses zerstört wurde, hatte sich das Sommerkino bereiterklärt, kurzfristig als Austragungsort zur Verfügung zu stehen. Wir hätten dieses Angebot sehr gerne angenommen. Durch die fragwürdige Entscheidung der Stadt ist dies jedoch nun nicht möglich. Außerdem hätten wir gerne am 13.Juli und auch zu späteren Terminen unsere Szenische Lesung »Ostwind« aufgeführt. Es ist bekannt, dass der eigentliche Grund für das Verbot nicht in der "Umnutzung" des Geländes, sondern in den Beschwerden einiger Anwohner wegen Lärmbelästigung zu suchen ist. Selbstverständlich müssen auch die Interessen der Anwohner beachtet werden, jeder Mensch braucht Ruhe. Jedoch haben die Betreiber des Sommerkinos dem Gericht auch ein Lärmgutachten vorgelegt, dass bescheinigt, dass alle Werte im zulässigen Bereich liegen. Dass eine Theaterveranstaltung eine stärkere Lärmemission darstellt als eine Filmvorführung, ist kaum zu erwarten; dass die Durchführung einer Figurentheatervorstellung während des regulären Badebetriebs den allgemeinen Geräuschpegel von badenden Kindern übertönt, ist absolut unwahrscheinlich. Wieso dann also das Verbot? Ist es wirklich der Tatbestand der "Umnutzung" und bedarf es bei der Durchführung von Theaterveranstaltungen stets der Genehmigung des Bauordnungs-amtes? Oder müssen wir eine Ablehnung jeglicher Kultur außerhalb der städtischen Repräsen-tationsprojekte oder "gute Beziehungen" einzelner Bürger zu städtischen Behörden vermuten? Herr Jung, Sie haben vor Ihrer Wahl zum Oberbürgermeister versprochen, die Kultur in der Stadt zu fördern. Tun Sie es, jetzt! Mit freundlichen Grüßen
Johan Heß, Peter Kabitzsch, Christian Müller Vorstand der theaterbaustelle e.V., im Namen aller Mitglieder.
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